Kennzeichen Regeln

Ihr kennt das bestimmt. Ein neues Auto ist da, die Euphorie ist groß und dann steht man plötzlich mit zwei Nummernschildern in der Hand da und fragt sich, ob man sie einfach irgendwie dranschrauben darf. Spoiler: Nein, dürft ihr nicht.
Die Regeln sind überraschend streng, ziemlich genau formuliert und gelten quer durch die gesamte Fahrzeugwelt, also für Autos, Motorräder, Anhänger und sogar für rote Händlerkennzeichen.
Damit ihr nicht aus Versehen gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verstoßt, habe ich euch einmal alles zusammengefasst, was beim Anbringen eines Kennzeichens wirklich wichtig ist.


Was das Gesetz wirklich verlangt

Der Startpunkt für alles ist der bekannte § 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Darin steht, wie ein Kennzeichen aussehen muss und wo es anzubringen ist. Es ist egal, ob ihr ein normales Schild, ein Sonderkennzeichen, ein saisonales Nummernschild oder ein rotes Händlerkennzeichen nutzt. Die Vorgaben gelten immer und ohne Ausnahme.

Das Kennzeichen muss jederzeit gut lesbar sein. Es darf also nicht verdeckt, nicht verdreckt, nicht spiegelnd und nicht durch Folien oder Glasabdeckungen verändert sein. Und weil reflektierende Nummernschilder zur Sicherheit beitragen, dürfen sie zwar Licht aufnehmen, aber nicht wie eine Discokugel zurückwerfen. Zusätzlich müssen alle Kennzeichen dem Normblatt DIN 74069 entsprechen, also den festen Größen und Schriften, die wir aus dem Alltag kennen.

An jedem Auto müssen vorne und hinten Kennzeichen angebracht werden. Das hintere Schild braucht außerdem immer eine funktionierende Beleuchtung. Diese Beleuchtung darf kein direktes Licht nach hinten abgeben, muss aber sicherstellen, dass das Kennzeichen aus bis zu zwanzig Metern Entfernung erkennbar bleibt.

Beim Winkel und der Höhe wird es technischer. Vorne darf das Kennzeichen bis zu dreißig Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein, während der untere Rand des Schildes mindestens zwanzig Zentimeter über der Fahrbahn liegen muss. Ein sehr tiefer oder stark geneigter Kennzeichenhalter ist also nicht zulässig. Bei Anhängern gilt das Gleiche, allerdings müsst ihr dort zusätzlich darauf achten, dass die Ladung das Schild nicht verdeckt. Wenn das doch passiert, braucht ihr eine Wiederholung des Kennzeichens am Ladungsträger.

Und falls ihr euch fragt, wie hart das kontrolliert wird: Fahrzeuge, bei denen die Kennzeichenbefestigung nicht den Vorschriften entspricht, dürfen rechtlich nicht einmal in Betrieb genommen werden.


Welche Methoden erlaubt sind

Ihr könnt euer Kennzeichen auf ganz unterschiedliche Arten am Fahrzeug befestigen. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Methode vor, solange das Schild fest sitzt und nicht verloren gehen kann. Die klassische Variante ist natürlich die Nutzung eines Kennzeichenhalters. Er bleibt am Auto, das Schild klickt man einfach ein und kann es später auch schnell austauschen.

Wer es minimalistischer mag, bohrt Löcher direkt ins Schild und schraubt es am Fahrzeug fest. Diese Methode ist optisch schlicht, aber handwerklich etwas anspruchsvoller. Die Abstände müssen genau stimmen, sonst hängt das Schild später schief.

Es gibt außerdem magnetische Varianten, die vor allem bei häufigem Kennzeichenwechsel praktisch sind. Klettsysteme funktionieren ähnlich, benötigen jedoch bei der Anbringung eine Mindesttemperatur von etwa fünfzehn Grad, damit sich die Klebeflächen richtig verbinden. Wichtig ist nur, dass das Schild wirklich fest sitzt. Es darf nicht abfallen, selbst wenn ihr über Kopfsteinpflaster brettert oder die Waschanlage benutzt.

Ein Hinweis noch: Einige ungewöhnliche Lösungen, wie reine Klebekennzeichen, sind je nach Behörde nicht erlaubt. Eine kurze Nachfrage bei der Zulassungsstelle kann euch später Ärger ersparen.


Typische Fehler und die entsprechenden Bußgelder

Viele Verstöße wirken erstmal klein, können aber dennoch Bußgelder verursachen. Wenn das vordere oder hintere Kennzeichen nicht den Vorschriften entspricht, kostet das jeweils zehn Euro. Ist das Schild verschmutzt oder beschädigt, sind ebenfalls zehn Euro fällig. Fehlt die Beleuchtung oder ist sie defekt, wird auch das mit zehn Euro geahndet.

Kritischer wird es, wenn das vorgeschriebene Kennzeichen komplett fehlt. Dann steht ein Bußgeld von sechzig Euro im Raum. Auch Abdeckungen wie getönte Folien oder transparente Plastikhüllen sind tabu. Solche Verdeckungen kosten bei Autos und Anhängern jeweils fünfundsechzig Euro.

Damit habt ihr jetzt einen ersten Überblick. Der Text geht jedoch noch deutlich weiter, da Motorradkennzeichen, kurze Kennzeichen und Sondergrößen eigene Regeln haben.

Motorradkennzeichen: Maße, Regeln und Montage

Wenn wir über Kennzeichen sprechen, landen wir ziemlich schnell bei Motorrädern. Und hier gelten zwar viele Grundregeln wie beim Auto, allerdings gibt es zusätzlich einige Besonderheiten, die man unbedingt kennen sollte. Die Maße sind genau festgelegt, die Position muss stimmen und selbst die Anzahl der Zeichen ist begrenzt. Klingt nach viel Theorie, aber ich fasse euch alles so kompakt wie möglich zusammen.


Welche Größen für Motorräder erlaubt sind

Seit 2011 gibt es in Deutschland einheitliche Größen für Motorradkennzeichen. Diese sollen für bessere Lesbarkeit sorgen, gleichzeitig aber die unterschiedlichen Motorräder berücksichtigen. Die Höhe ist dabei immer zweihundert Millimeter. Die Breite variiert zwischen hundertachtzig, zweihundert und zweihundertzwanzig Millimetern.

Alle kleineren Varianten, die manchmal im Internet auftauchen, sind nicht erlaubt. Ein Kennzeichen mit hundertsechzig Millimetern Breite wirkt zwar sportlicher, ist aber nicht zulässig und fällt spätestens bei der nächsten Kontrolle auf.

Die Anzahl der Zeichen hängt von der Breite ab. Auf der schmalsten Variante passen maximal vier Zeichen in der unteren Zeile. Die zweihundert Millimeter breite, quadratische Version erlaubt ebenfalls bis zu vier Zeichen, während die zweihundertzwanzig Millimeter breite Version maximal fünf Zeichen bietet. Das gilt auch für Sonderkennzeichen wie Saison-, Elektro- oder Oldtimerkennzeichen.

Wenn ihr ältere, sehr breite Schilder aus der Zeit vor 2011 habt, könnt ihr sie gebührenpflichtig gegen kleine Versionen eintauschen. Die Kombination bleibt meist erhalten, solange sie auf die neue Größe passt.


Wie Motorradkennzeichen aufgebaut sind

Motorradkennzeichen sind zweizeilig aufgebaut. In der oberen Zeile steht das Unterscheidungszeichen, also das Ortskürzel. Darunter folgt die eigentliche Erkennungsnummer aus Zahlen und Buchstaben. Links befinden sich TÜV-Plakette und Stempelplakette, und ganz links am Rand das blaue Eurofeld mit dem Länderkennzeichen D.

Auch Motorräder nutzen also vollwertige Eurokennzeichen. Das erleichtert die einheitliche Gestaltung und macht internationale Vorgaben einfacher.


Wie man ein Motorradkennzeichen richtig befestigt

Das Kennzeichen wird immer hinten am Motorrad montiert. Ab Werk ist dafür meist eine Halterung vorgesehen. Wenn euch diese Halterung nicht gefällt oder ihr auf eine andere Optik setzt, könnt ihr einen neuen Halter kaufen und ihn an der dafür vorgesehenen Stelle montieren. Danach wird das Kennzeichen eingelegt und mit einem Rahmen oder Schrauben fixiert.

Was einige nicht wissen: Motorradkennzeichen dürfen auch seitlich angebracht werden. Dafür benötigt ihr aber unbedingt einen seitlichen Halter mit ABE. Nur dann ist sichergestellt, dass ihr keine Probleme bei einer Kontrolle oder bei der nächsten Hauptuntersuchung bekommt.


Kennzeichen ohne Bohren befestigen?

Ja, auch das ist erlaubt. Die FZV verlangt nur, dass das Kennzeichen fest angebracht sein muss. Wie ihr das technisch umsetzt, bleibt euch überlassen. Magnetlösungen, starke Klettverbindungen oder andere technische Varianten sind zulässig, solange sich das Schild nicht ohne Werkzeugeinsatz oder enormen Kraftaufwand entfernen lässt. Es muss also selbst auf Kopfsteinpflaster, im Regen oder in der Waschanlage sicher bleiben.

Wenn ein Kennzeichen dagegen locker sitzt, wackelt oder sich bewegen kann, gilt es nicht mehr als sicher befestigt und kann im schlimmsten Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.


Wichtige Vorschriften für Motorräder

Damit die Behörden nicht nur wissen, wer ihr seid, sondern euer Kennzeichen auch aus allen Blickwinkeln erkennen können, müssen folgende Regeln eingehalten werden:

• Die Unterkante des Kennzeichens muss mindestens zwanzig Zentimeter über dem Boden liegen
• Die Oberkante darf höchstens eine Höhe von eineinhalb Metern erreichen
• Das Kennzeichen darf nicht stärker als dreißig Grad geneigt sein
• Eine Kennzeichenbeleuchtung ist zwingend vorgeschrieben und muss das Schild aus bis zu zwanzig Metern sichtbar machen
• Maximal acht Zeichen sind erlaubt, inklusive Sonderkennzeichen wie H oder E

Verstöße werden mit fünf bis sechzig Euro geahndet. Dazu gehören schlecht lesbare Schilder, verdeckte Plaketten, fehlende Beleuchtung oder komplett fehlende Kennzeichen.

Damit habt ihr jetzt auch bei Motorrädern alles im Griff.

Kurze Kennzeichen, Sonderfälle und Engschrift

Kurze Kennzeichen haben eine Art Kultstatus. Viele finden sie optisch schöner, sportlicher oder passender zum Auto. Allerdings vergeben die Behörden solche Schilder nur sehr zurückhaltend und ausschließlich dann, wenn es technisch wirklich notwendig ist. Ästhetische Gründe spielen offiziell keine Rolle, auch wenn sie in der Realität oft hinter dem Wunsch stehen.

Damit ihr wisst, wann ein kurzes Kennzeichen genehmigt wird und worauf die Behörden achten, schauen wir uns die Regeln einmal genau an.


Wann ihr ein kurzes Kennzeichen bekommt und wann nicht

Die Grundregel lautet: Wenn ein Kennzeichen in normaler Größe problemlos montiert werden kann, gibt es kein kurzes Schild. Punkt. Die Zulassungsstelle prüft immer zuerst, ob ein Standardkennzeichen von der Breite her passt. Dabei geht es in vielen Fällen nicht um Millimeterarbeit, sondern wirklich darum, ob das normale Schild ohne größeren Aufwand montierbar ist.

Wenn der Platz am Fahrzeug nicht ausreicht, verlangt die Behörde oft ein Gutachten. Es bestätigt, dass ein Kennzeichen in normaler Größe weder vorne noch hinten montierbar ist. Erst wenn dieses Gutachten eindeutig klarstellt, dass ein Standardkennzeichen nicht passt, wird nach Alternativen gesucht.


Engschrift als erste Alternative

Bevor die Behörde ein richtig kurzes Kennzeichen zuteilt, prüft sie, ob ein Kennzeichen in Engschrift möglich ist. Engschrift ist schmaler als die normale Mittelschrift und hilft häufig dabei, die benötigte Breite zu reduzieren. Dadurch passt das Kennzeichen oft wieder in die vorhandene Aussparung oder an die vorgesehene Fläche.

Wenn die Engschriftlösung funktioniert, gibt es in der Regel kein kurzes Kennzeichen, selbst wenn man eigentlich gerne eines hätte. In manchen Fällen wird sogar die Kombination aus enger oberer Zeile und normaler unterer Zeile genutzt, um die erlaubte Schriftgröße einzuhalten.


Bauliche Änderungen am Fahrzeug

Falls auch die Engschrift nichts bringt, kommt die nächste Prüfung. Die Behörde bewertet dann, ob bauliche Änderungen am Fahrzeug möglich sind, die das Montieren eines normalen Kennzeichens erlauben würden. Dazu gehören zum Beispiel:

• Anpassungen am Kennzeichenhalter
• Entfernen oder Versetzen von Zierelementen
• kleinere Umbauten am Stoßfänger

Diese Änderungen dürfen jedoch keinen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen. Ein Umbau gilt als unzumutbar, wenn die Kosten mehr als fünf Prozent des Fahrzeugwertes überschreiten. In älterer Rechtsprechung waren es sogar zehn Prozent. Erst wenn der Umbau wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, wird die nächste Option geprüft.

Aber wichtig: Diese Unzumutbarkeitsregel gilt fast ausschließlich für das hintere Kennzeichen bei mehrspurigen Fahrzeugen. Für vordere Kennzeichen oder für Motorräder gibt es diese Ausnahmen nicht.


Kurze Kennzeichen bei Saisonfahrzeugen

Saisonkennzeichen können grundsätzlich auch kürzer sein. Allerdings muss man bedenken, dass die Monatsangaben Platz benötigen. Dadurch steht weniger Raum für die eigentliche Kombination zur Verfügung. Und selbst wenn es rein technisch machbar wäre, besteht kein Anspruch auf ein verkleinertes Schild. Die Behörde entscheidet nach wie vor individuell.


Was kurze Motorradkennzeichen angeht

Motorräder spielen hier eine Sonderrolle. Seit 2011 sind die kleineren Größen Standard. Hier bekommt ihr also deutlich schneller ein passendes Schild, weil die Größen genau normiert sind. Die Kombination muss allerdings zur Breite passen. Wenn ihr mehr Zeichen habt, als auf das schmalste Kennzeichen passen, bekommt ihr automatisch eine breitere Variante.


Kosten: Was ein kurzes Kennzeichen wirklich kostet

Die Gebühren unterscheiden sich nicht von normalen Kennzeichen. Ihr zahlt:

• etwa zwanzig bis vierzig Euro für das Prägen
• rund neunundzwanzig Euro für die Zulassung
• zusätzliche Kosten, falls ein Gutachten verlangt wird

Gerade das Gutachten kann teuer werden und mehrere Hundert Euro kosten. Deshalb lohnt es sich, vorab mit der Zulassungsstelle zu sprechen. In vielen Fällen lässt sich schon telefonisch klären, ob die Aussichten realistisch sind.


Kurze Kennzeichen bei Importfahrzeugen

Bei vielen Importfahrzeugen, vor allem aus den USA oder Japan, ist die Kennzeichenfläche kleiner als bei europäischen Modellen. Hier greifen die Ausnahmen deutlich häufiger. Die Behörde prüft dann zuerst die Engschrift, danach mögliche kleine Umbauten und erst zum Schluss wird entschieden, ob ein kurzes Schild wirklich notwendig ist.

In der Praxis werden bei Importen oft kurze Kennzeichen genehmigt, weil die Fahrzeuge schlicht nicht für europäische Standardgrößen konstruiert wurden.


Fazit: Wann gibt es ein kurzes Kennzeichen wirklich?

Zusammengefasst bekommt ihr ein kurzes Kennzeichen nur, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  1. Ein normales Kennzeichen passt nicht.
  2. Engschrift löst das Problem nicht.
  3. Bauliche Veränderungen wären unverhältnismäßig teuer.
  4. Ein Gutachten bestätigt das alles.

Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, steht die Behörde auf eurer Seite. Für Motorräder gilt die Normgröße direkt, daher gibt es dort kaum Diskussionen.

Weitere Infos:

Kennzeichen und Schilder

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