Moin, liebe Schildersammler, durch unser Land-Rover-Projekt stolpern wir ständig über Themen, die uns früher ehrlich gesagt kalt gelassen hätten, jetzt aber plötzlich hochrelevant sind. Deshalb machen wir heute, bevor es morgen mit Teil zwei der Discovery-Restauration weitergeht, einen kurzen, aber gründlichen Abstecher in die Welt der Schilder und Kennzeichen. Und ja: Es ist trockener Stoff, aber mit ein paar Informationen, die im Alltag wirklich helfen.
Kennzeichen-Grundlagen: Was steht drauf und wofür?
Ein deutsches Kfz-Kennzeichen besteht immer aus Unterscheidungszeichen (z. B. HH, M, KS) und einer Erkennungsnummer. Zusammen dürfen sie höchstens acht Stellen haben, wodurch peinliche Buchstaben-Romane vermieden werden. Für Fahrzeuge von Bundes- und Landesorganen sowie für Diplomatie und internationale Organisationen gelten besondere Schilder: Dort bestehen die Nummern nur aus Ziffern und bleiben auf maximal sechs Zeichen begrenzt.
Wichtig außerdem: In den Papieren darf das Kennzeichen mit oder ohne Trennstrich stehen, beides ist gültig.
Kennzeichenmitnahme: Umzug, Halterwechsel und i-Kfz
Seit 01.01.2015 kann beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk das alte Kennzeichen behalten werden; seit 01.10.2019 gilt das bundesweit auch beim Halterwechsel. Dadurch wird die internetbasierte Umschreibung (i-Kfz) deutlich einfacher, denn das Fahrzeug ist praktisch sofort wieder fahrbereit. Die Adresse muss natürlich trotzdem in den Papieren aktualisiert werden, bequem ist es trotzdem.

„Normale“ Kennzeichen: Maße, Montage, Must-dos
Schrift schwarz auf weiß, schwarzer Rand, reflektierend und vorne mit Prüf-/Überwachungszeichen samt Registernummer. Weder Glasabdeckungen noch Folien sind erlaubt, auch nicht über dem Euro-Feld.
Außerdem tragen Standardkennzeichen die HU-Prüfplakette (Fälligkeitsjahr an der Farbe erkennbar) und die Stempelplakette der Zulassungsstelle.
Maße (Auszug):
– Einzeilig: bis 520 × 110 mm
– Zweileilig: bis 340 × 200 mm (bei 2/3-Rädern 280 × 200 mm)
– Kraftrad: Breite 180–220 mm, Höhe 200 mm
– Zweileilig verkleinert: 255 × 130 mm (nur für bestimmte Fälle)
Montage: vorn und hinten, bei Anhängern nur hinten, bei einachsigen Zugmaschinen nur vorn; hinten zwingend beleuchtet.
Wunschkennzeichen sind möglich, aber es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Kombi, lediglich auf ein Kennzeichen.
Hinzu kommt: Das Eurokennzeichen ist seit 2000 Standard und hat die alte DIN-Schrift bei Neuzulassungen abgelöst.
Oldtimer & Elektro: H, 07 und E im Überblick
H-Kennzeichen: Für Fahrzeuge ab 30 Jahren, die weitgehend zeitgenössisch sind; am Ende steht ein H. Es gibt eine pauschale Kfz-Steuer (derzeit 191,73 €/Jahr) und auf Wunsch die Kombination als H-Saison.
07-Kennzeichen (rot): Für mehrere Oldtimer gleichzeitig nutzbar, allerdings nur für Veranstaltungen, Probe-, Überführungs-, Werkstattfahrten; im Alltag nicht gedacht, dafür aber steuerlich oft attraktiv.
E-Kennzeichen: Für BEV, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellen. Je nach Kommune gibt es Parkprivilegien, gelegentlich Busspurfreigaben, oft kostenloses Laden und bei Erstzulassung bis 2025 eine zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung. Voraussetzung ist der EmoG-Nachweis.
Saisonkennzeichen: Flexibel fahren, gezielt sparen
Saisonkennzeichen gelten zwischen zwei und elf Monaten; die Monate stehen rechts übereinander. Innerhalb des Zeitraums darfst du fahren und parken, außerhalb nicht. Wer sein Cabrio, Wohnmobil oder Bike saisonal nutzt, spart dadurch Kfz-Steuer, und zwar ganz ohne Extra-Bürokratie.
Wechselkennzeichen: Ein Schild für zwei Fahrzeuge
Wechselkennzeichen funktionieren nur innerhalb derselben Fahrzeugklasse (z. B. zwei Pkw oder zwei Motorräder). Ein Teil bleibt fest am Fahrzeug, der Aufsteck-Zusatz macht jeweils ein Fahrzeug straßentauglich. Gleichzeitig fahren geht nicht und das unbestückte zweite Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Raum stehen. Steuerlich gibt es keine Ermäßigung, aber Versicherer gewähren manchmal Vorteile. H/E sind kombinierbar, Saison/Kurzzeit/Ausfuhr/rot dagegen nicht. Die Zulassung kostet ungefähr 100 €.
Kurzzeitkennzeichen: Überführen und Probefahren
Gelbes Datumsfeld rechts, Beginn mit „03/04“; seit 01.09.2023 gilt das Kurzzeitkennzeichen sechs Tage (5 Tage plus Beantragungstag, § 42 FZV).
Voraussetzungen: Fahrzeugdaten bekannt, Typ- oder Einzelgenehmigung, gültige HU/SP und Haftpflicht.
Wenn HU oder Genehmigung fehlen, sind nur An-/Abfahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle oder Zulassungsstelle im eigenen bzw. angrenzenden Bezirk erlaubt. Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft wurden, sind ausgeschlossen.
Grüne Kennzeichen: Steuerbefreit aber zweckgebunden
Grüne Schrift auf weiß. Sie werden nur zugeteilt, wenn das Hauptzollamt die Steuerbefreiung genehmigt hat (z. B. Landwirtschaft, bestimmte Arbeitsfahrzeuge). Privatfahrten sind nicht zulässig; wer es trotzdem nutzt, riskiert den Entzug der Vergünstigung.
Ausfuhrkennzeichen: Raus aus der EU, aber regelkonform
Das rote Datumsfeld rechts signalisiert die Exportzulassung (bis 12 Monate). Notwendig sind Haftpflicht, Kfz-Steuer und je nach Fall eine Identprüfung (bei Gebrauchten). Kosten: ~25–50 € für die Zulassung, ~20–40 € für Schilder plus Versicherung. Für Drittländer kann zudem ein internationaler Fahrzeugschein erforderlich sein.
Versicherungskennzeichen & Plaketten: Moped bis E-Kleinstfahrzeug
Für Kleinkrafträder bis 45 km/h sowie bestimmte E-Kleinstfahrzeuge dient das jährlich wechselnde Schild als Versicherungsnachweis. Die Farben rotieren: 2024 blau, 2025 grün, 2026 schwarz – danach wieder von vorn. Gültig ist es jeweils vom 1. März bis Ende Februar.
Für E-Kleinstfahrzeuge gibt es eine kleine Plakette mit Hologramm; parallel läuft seit 01.03.2021 die Folien-Trägerplatten-Lösung als nachhaltige Alternative. Sie spart Material und Logistik, weshalb sie voraussichtlich in die FZV überführt wird.
Sonderkennzeichen: Wenn der Staat am Steuer sitzt
Spezielle Kürzel markieren Fahrzeuge von Staat und Diplomatie. Beispiele:
0-… (Diplomat:innen, hohe Vertreter), CD/CC (diplomatisch/konsularisch), BD (Bundesorgane), BP (Bundespolizei), THW (Technisches Hilfswerk), Y (Bundeswehr) und X (NATO-HQ).
Dazu kommen Länder-Dienstfahrzeuge mit B, BYL, HEL, HH, NRW usw., jeweils nach Landesregelung.
Internationale Unterscheidungszeichen: D, NL & Co.
Das oval-runde Nationalitätskennzeichen ordnet Fahrzeuge ihrem Zulassungsland zu. Außerhalb der EU muss es zusätzlich am Heck kleben, innerhalb der EU reicht das blaue Eurofeld am Kennzeichen.
Mini-FAQ
Was ist ein Behördenkennzeichen?
Ein offizielles Kennzeichen für Fahrzeuge von Bund und Ländern, inklusive Polizei, Feuerwehr sowie Verwaltungen.
Kann ich jedes Wunschkennzeichen bekommen?
Nein. Kombinationen müssen rechtlich zulässig und lokal freigegeben sein; anstößige oder verbotene Kürzel sind ausgeschlossen.
Was bedeutet eine führende „0“?
Bei Diplomatenkennzeichen weist sie auf hohe Vertreter:innen eines Staates oder einer Organisation hin.
Schilderkunde: Andere Länder, andere Schilder. warum Schilderkunde im Ausland überlebenswichtig ist

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